Informationen zum Schuljahr 2020/21

Liebe Schüler, liebe Eltern ,
es folgen aktuelle Informationen zum Schuljahr 2020/21:
16.1
Rundschreiben von Frau Kirmse zum Schulbetrieb bis Ende Januar
Schreiben des Kultusministeriums
7.1.
Rundschreiben von Frau Kirmse zum Schulbeginn für die Kursstufe
Die geplanten Klausuren für die Kursstufe finden statt: Klausurenplan 11, Klausurenplan 12
Rundschreiben von Frau Kirmse zum Schulbeginn für die Klassen 5-10
Vorlage Arbeitgebernachweis zur Notbetreuung
Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien
15.12.
Videokonferenzplan für das 2. Halbjahr für die Klassen 5 bis 10

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Informationen des Kultusministeriums zum Coronavirus und Schulbesuch für Lehrkräfte und Schüler

Die aktuellen Hinweise zum Schulbesuch sind auf der Homepage des Kultusministeriums nachzulesen:
Kultusministerium: Informationen zum Corona-Virus
Die aktuelle Liste der Risikogebiete befindet sich auf der Seite des Robert Koch-Instituts:
Robert-Koch-Institut: Risikogebiete
Das Landratsamt Ludwigsburg hat eine Hotline (Tel. 0 71 41 / 144 69 400) eingerichtet. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes beantworten dort Ihre Fragen und geben auch Empfehlungen an Betroffene, wie sie weiter vorgehen sollen. Auf seiner Internetseite stellt das Landratsamt aktuelle Informationen zur Verfügung:
Landratsamt: Neues zu Coronaviren 

Medien

Dickens´ A Christmas Carol im Wilhelma-Theater: Theaterbesuch der Englisch-Kurse der elften Klassenstufe

Dienstagabend, 10. Dezember 2019. Weihnachten steht vor der Tür. Und auch wir, die Schüler zweier Englisch-Kurse der elften Klassenstufe, während wir auf das Eintreffen der restlichen Kursteilnehmer zusammen mit unseren Lehrerinnen Frau Whittet und Frau Fuchs vor dem Wilhelma-Theater in Stuttgart warteten.

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Zertifikatsklausur Mathematik an der Universität Stuttgart

Bereits im siebten Jahr bietet das HGG in der Kursstufe den Vertiefungskurs Mathematik erfolgreich an, anfangs im Rahmen eines Schulversuches und seit fünf Jahren in Form eines regulären Oberstufenkurses.

Dieser zweijährige Kurs für die gymnasiale Kursstufe wurde von der Fakultät Mathematik der Universität Stuttgart in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kultusbehörde entwickelt und kann von den Schülern zusätzlich zum regulären Mathematikunterricht belegt werden. Nach dem ersten Jahr findet zu Beginn der Klassenstufe 12 an den Universitätsstandorten im Land eine Zertifikatsklausur statt, mit deren Bestehen die teilnehmenden Schüler bei Bewerbungen für Studienplätze und Praktikumsstellen belegen können, dass sie im Bereich Mathematik eine erweiterte schulische Ausbildung absolviert haben.

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Elternvertreter

Auf dem ersten Elternabend (auch „Klassenpflegschaft“ genannt) werden zwei Elternvertreter pro Klasse gewählt.
Die Elternvertreter laden zu den Elternabenden ein, die mindestens einmal pro Schulhalbjahr oder nach Bedarf stattfinden. Sie legen in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in die Tagesordnung fest. Ein Muster der Einladung finden Sie hier.
Die "Amtszeit" beträgt ein Schuljahr.  Zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr müssen Sie allerdings noch einladen und zumindest auch die Wahl der neuen Elternvertreter vorbereiten. Die Wahlen müssen innerhalb der ersten 6 Wochen des Schuljahres stattfinden.
Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht verfügt über eine Stimme, eine Übertragung ist nicht möglich.
Es muss ein Wahlleiter bestimmt werden (Klassenlehrer möglich), der anschließend nicht gewählt werden darf, aber weiterhin eine Wahlstimme hat.
Es besteht Nachfragepflicht, ob die Wahl geheim ablaufen soll, hierfür Stimmzettel bereithalten. Falls nicht, kann per Handzeichen abgestimmt werden.
Der Wahlleiter erstellt eine Kandidatenliste aufgrund der Vorschläge aus der Elternschaft.

Wählbar sind die Eltern jedes Schülers der Klasse, ausgenommen:
1. Der Schulleiter, der Stellvertretende Schulleiter und die Lehrer der Schule sowie sonstige Personen,
die an der Schule unterrichten;
2. die Ehegatten oder Lebenspartner des Schulleiters, des Stellvertretenden Schulleiters und der
Lehrer, die die Klasse unterrichten;
3. die in einer Schulaufsichtsbehörde des Landes tätigen Beamten des höheren Dienstes;
4. die Ehegatten oder Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schule zuständigen
Beamten;
5. die gesetzlichen Vertreter des Schulträgers, ihre allgemeinen Stellvertreter sowie die beim Schulträger
für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten.
Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen
gewählt werden.
(Elternbeiratsverordnung Baden- Württemberg §14)

Nach der Auszählung den Erstplatzierten feststellen und erfragen, ob er die Wahl annimmt. Für die Wahl des/der Stellvertreter/in gilt der gleiche Ablauf.
Anschließend wird das Wahlergebnis schriftlich notiert und dem Klassenlehrer übergeben. Alle Bestimmungen sind in der „Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung) vom 16. Juli 1985“ nachzulesen.
Klassenelternvertreter sowie stellvertretender EV sind Mitglieder des Elternbeirats mit gleichen Rechten und Pflichten.
Um spontan über Anliegen und Ereignisse zu informieren, empfiehlt sich eine Liste mit Mailadressen und Telefonnummern. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und darüber hinausgehend weder genutzt, noch an Dritte weitergegeben. (Muster Kontaktdaten der Elternschaft mit Einverständnis wegen Datenschutz)

Die Elternvertreter vertreten die Interessen der Eltern. Das bedeutet, wenn Anliegen in der Elternschaft der Klasse bestehen, werden sie mit dem/der Klassenlehrer/in besprochen oder auf dem Elternabend diskutiert. Es ist aber nicht Aufgabe der Elternvertreter, Einzelinteressen von Eltern zu vertreten. Wenn einzelne Eltern Probleme haben, sollten sie diese selbst mit dem/der Klassenlehrer/in besprechen. Für Fragen oder bei Bedarf können Elternvertreter zu Rate gezogen werden oder den/die Elternbeiratsvorsitzende/n am HGG anfragen.

Aufgaben der Elternvertreter:

  • Einladen zu den Sitzungen/Elternabende mit Tagesordnung
  • Vorbereiten der Sitzungen
  • Leiten der Sitzungen
  • Vertretung der Klasse im Elternbeirat
  • Regelmäßige Gespräche mit dem Klassenlehrern suchen
  • Eltern regelmäßig informieren
  • Außerordentliche Elternabende bei wichtigen Themen oder Problemen ansetzen
  • Weiterleiten von themenbezogenem Material
  • Mitwirken beim Schulfest
  • Mitwirken in Schulkonferenz, Runder Tisch, Elternseminaren
  • Organisation Einschulungscafé für die neuen Fünftklässler

Im jährlich neu erscheinenden „Eltern-Jahrbuch – Handbuch des Eltern- und Schulrechts an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ sind Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Schullebens zu finden. Die aktuelle Ausgabe befindet sich beim Elternbeiratsvorsitzenden und kann dort ausgeliehen werden.

 

Exkursion ins Theater der Altstadt Stuttgart zu Andorra nach Max Frisch

 

Zusammen mit Frau Vogeler, Frau Hägele, Frau Frittmann und Frau Lederbach brach die Klassenstufe 10 am Dienstagabend gegen 18 Uhr mit Bus und Bahn nach Stuttgart auf, um sich bis 22 Uhr im Theater der Altstadt die Tragödie Andorra nach dem gleichnamigen Drama des Schweizer Schriftstellers Max Frisch anzusehen.

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