Allgemeine Informationen
„In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach“ (Landesverfassung von Baden-Württemberg, Art. 21 Abs. 2).
Das Fach Gemeinschaftskunde genießt als einziges Schulfach in Baden-Württemberg Verfassungsrang, was die Wichtigkeit der hier vermittelten Inhalte und der erworbenen Kompetenzen für unser Gemeinwesen unterstreicht. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu mündigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern werden, die das System, in dem sie leben, verstehen und mitgestalten und dabei die Regeln für ein rationales und gewaltfreies Austragen politischer Konflikte kennen und achten.

Im Fach Gemeinschaftskunde geht es in einem ersten Schritt darum, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Lebenswirklichkeit außerhalb der Schule – sprich im Staat, im Rechtssystem, in der Gesellschaft und in der Wirtschaft – zurechtzufinden. Sie werden sich der Möglichkeiten der politischen Teilhabe und Mitwirkung bewusst und erwerben grundlegende Kenntnisse über politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Wichtig sind dabei der enge Bezug zur politischen Aktualität und zu den jeweiligen Konflikten und Problemen (Problemorientierung) sowie die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Interessen, Sichtweisen und wissenschaftlichen Standpunkten (Kontroversität, Wissenschaftsorientierung). Auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse bilden die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz heraus, in einem zweiten Schritt politische Sachverhalte selbst fundiert zu beurteilen und zu bewerten. Sie lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu artikulieren und im Diskurs zu vertreten. Dabei erwerben sie die für die politische Kultur in einem demokratischen Gemeinwesen unverzichtbare Fähigkeit, auf der Grundlage der Anerkennung von Andersdenkenden sach- und situationsgerecht Diskussionen und Debatten auszutragen, und werden sich der eigenen Handlungsfähigkeit bewusst.
Das Fach Gemeinschaftskunde schafft damit die Voraussetzung für eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen.

Unterrichtsinhalte 

Entsprechend unseres Auftrags behandeln wir im Fach Gemeinschaftskunde die vier Themenbereiche Politik, Recht, Soziologie und Wirtschaft, wobei der Schwerpunkt auf der politischen Bildung liegt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben dabei auch eine Reihe methodischer Kompetenzen. Sie lernen u. a. den Umgang mit Texten, üben die Beschaffung von Informationen ein, analysieren Tabellen, Schaubilder sowie Statistiken und visualisieren Arbeitsergebnisse.

Neben der Vermittlung von grundlegendem Fachwissen stehen auch tagesaktuelle Themen im Mittelpunkt. Planspiele (z.B. das fest etablierte Planspiel für die Kursstufe „Bundestag macht Schule“), Exkursionen (z.B. ins Amtsgericht), Expertengespräche (z.B. mit dem Bürgermeister), Debatten (z.B. mit Vertretern unterschiedlicher Parteien) und die Teilnahme an politischen Wettbewerben (z.B. der Schülerwettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung) leisten dabei einen Beitrag, Inhalte erfahrbar zu machen.
In Klasse 8 wird mit einfachen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Sachverhalten und Problemen begonnen. Vereinfachte Modelle der Analyse politischer Prozesse und der politischen Urteilsbildung werden eingeführt. Mit dem Blick in die demokratischen Strukturen einer Schule und in das Thema Familie werden die Schülerinnen und Schüler in der eigenen Erfahrungswelt abgeholt. Schrittweise werden die Erkenntnisse ausgeweitet und übertragen auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer Gemeinde sowie die Bedeutung der Familie für den Staat und ihr daraus resultierender besonderer Schutz. Auch die rechtliche Stellung von Jugendlichen (Deliktfähigkeit, Strafmündigkeit, Jugendschutz) ist Thema in Klasse 8.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Sachverhalte und Probleme im Lichte ihrer eigenen und fremden Interessen und lernen grundlegende Methoden und Möglichkeiten kennen, Veränderungen zu bewirken.
In Klasse 9 wird der analytische Blick erweitert auf die nächsthöhere Ebene: Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegendes Wissen über das politische System der Bundesrepublik Deutschland und setzen sich mit Herausforderungen auf Landes- und Bundesebene auseinander. Die Arbeit mit dem Grundgesetz als „Spielanleitung“ unserer Demokratie zieht sich als roter Faden durch den Gemeinschaftskundeunterricht in diesem Schuljahr.
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundrechte sowie deren besondere Stellung kennen und analysieren Grundrechtskonflikte. Auch das Thema Zuwanderung nach Deutschland bildet eine Unterrichtseinheit. Der Schwerpunkt in diesem Lernjahr liegt auf Partizipationsmöglichkeiten, dem politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowie der Kontrolle politischer Herrschaft. Die Arbeit mit den im Klasse 8 erlernten Modellen und Kategorien wird dabei vertieft, um Prozesse und politische Entscheidungen zu analysieren und zu beurteilen.
In Klasse 10 sind die Schülerinnen und Schüler zunehmend eigenständig dazu in der Lage, Falluntersuchungen und Problemanalysen mithilfe politischer Kategorien durchzuführen und politische Urteile differenziert und begründet zu fällen. Thematisch werden zum einen die Aufgaben und Probleme des Sozialstaats behandelt, zum anderen geht der Blick nun aber auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Deutschland wird als Teil inter- und supranationaler Institutionen und Organisationen betrachtet. Die Schülerinnen und Schüler lernen die NATO, die UNO und die EU kennen und setzen sich mit Strukturen, Entwicklungen und Herausforderungen auseinander.
Der Gemeinschafskundeunterricht in der Kursstufe vertieft und erweitert das bislang erworbene Wissen. Sachverhalte werden auf höherer Ebene betrachtet und reflektiert. Die Schülerinnen sind zunehmend in der Lage die in Texten und anderen Materialien geäußerten politischen Meinungen hinsichtlich ihrer sachlichen Richtigkeit, der zugrunde liegenden Werthaltungen und politischen Interessen zu untersuchen. Sie kennen die fachspezifischen Methoden sozialwissenschaftlichen Arbeitens (Informationsbeschaffung, Informationsverarbeitung, Präsentation) und können diese altersgemäß anwenden.

Unterrichtsverteilung, Klassenarbeiten, Lehrwerke

Der Gemeinschaftskundeunterricht findet am HGG ab Klasse 8 statt. In Klasse 8 wird das Fach einstündig unterrichtet, in Klasse 9 zweistündig und in Klasse 10 wieder einstündig. In der Kursstufe ist Gemeinschaftskunde belegpflichtig (entweder als Leistungs- oder als Basisfach). Pro Halbjahr wird in der Regel eine Klassenarbeit geschrieben (im Leistungskurs: zwei pro Halbjahr), die Anforderungsbereiche entsprechen den Vorgaben des Bildungsplanes.
Lehrwerk ist „Politik und Co. Gesamtband Klassen 8-10“ von C.C. Buchner. In der Kursstufe verwenden wir vom gleichen Verlag „Buchners Kompendium Politik“.

Link zum Fach Gemeinschaftskunde im Bildungsplan 2016: http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/GK