Auf dem ersten Elternabend (auch „Klassenpflegschaft“ genannt) werden zwei Elternvertreter pro Klasse gewählt.
Die Elternvertreter laden zu den Elternabenden ein, die mindestens einmal pro Schulhalbjahr oder nach Bedarf stattfinden. Sie legen in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in die Tagesordnung fest. Ein Muster der Einladung im PDF-Format finden Sie hier( sowie ein zweites Muster im Word-Format).
Die "Amtszeit" beträgt ein Schuljahr.  Zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr müssen Sie allerdings noch einladen und zumindest auch die Wahl der neuen Elternvertreter vorbereiten. Die Wahlen müssen innerhalb der ersten 6 Wochen des Schuljahres stattfinden.
Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht verfügt über eine Stimme, eine Übertragung ist nicht möglich.
Es muss ein Wahlleiter bestimmt werden (Klassenlehrer möglich), der anschließend nicht gewählt werden darf, aber weiterhin eine Wahlstimme hat.
Es besteht Nachfragepflicht, ob die Wahl geheim ablaufen soll, hierfür Stimmzettel bereithalten. Falls nicht, kann per Handzeichen abgestimmt werden.
Der Wahlleiter erstellt eine Kandidatenliste aufgrund der Vorschläge aus der Elternschaft.

Wählbar sind die Eltern jedes Schülers der Klasse, ausgenommen:
1. Der Schulleiter, der Stellvertretende Schulleiter und die Lehrer der Schule sowie sonstige Personen,
die an der Schule unterrichten;
2. die Ehegatten oder Lebenspartner des Schulleiters, des Stellvertretenden Schulleiters und der
Lehrer, die die Klasse unterrichten;
3. die in einer Schulaufsichtsbehörde des Landes tätigen Beamten des höheren Dienstes;
4. die Ehegatten oder Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schule zuständigen
Beamten;
5. die gesetzlichen Vertreter des Schulträgers, ihre allgemeinen Stellvertreter sowie die beim Schulträger
für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten.
Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen
gewählt werden.(Elternbeiratsverordnung Baden- Württemberg §14)

Nach der Auszählung den Erstplatzierten feststellen und erfragen, ob er die Wahl annimmt. Für die Wahl des/der Stellvertreter/in gilt der gleiche Ablauf.
Anschließend wird das Wahlergebnis schriftlich notiert und dem Klassenlehrer übergeben. Alle Bestimmungen sind in der „Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung) vom 16. Juli 1985“ nachzulesen.
Klassenelternvertreter sowie stellvertretender EV sind Mitglieder des Elternbeirats mit gleichen Rechten und Pflichten.
Um spontan über Anliegen und Ereignisse zu informieren, empfiehlt sich eine Liste mit Mailadressen und Telefonnummern. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und darüber hinausgehend weder genutzt, noch an Dritte weitergegeben. (Muster Kontaktdaten der Elternschaft mit Einverständnis wegen Datenschutz)

Die Elternvertreter vertreten die Interessen der Eltern. Das bedeutet, wenn Anliegen in der Elternschaft der Klasse bestehen, werden sie mit dem/der Klassenlehrer/in besprochen oder auf dem Elternabend diskutiert. Es ist aber nicht Aufgabe der Elternvertreter, Einzelinteressen von Eltern zu vertreten. Wenn einzelne Eltern Probleme haben, sollten sie diese selbst mit dem/der Klassenlehrer/in besprechen. Für Fragen oder bei Bedarf können Elternvertreter zu Rate gezogen werden oder den/die Elternbeiratsvorsitzende/n am HGG anfragen.

Aufgaben der Elternvertreter:

  • Einladen zu den Sitzungen/Elternabende mit Tagesordnung
  • Vorbereiten der Sitzungen
  • Leiten der Sitzungen
  • Vertretung der Klasse im Elternbeirat
  • Regelmäßige Gespräche mit dem Klassenlehrern suchen
  • Eltern regelmäßig informieren
  • Außerordentliche Elternabende bei wichtigen Themen oder Problemen ansetzen
  • Weiterleiten von themenbezogenem Material
  • Mitwirken beim Schulfest
  • Mitwirken in Schulkonferenz, Runder Tisch, Elternseminaren
  • Organisation Einschulungscafé für die neuen Fünftklässler

Im jährlich neu erscheinenden „Eltern-Jahrbuch – Handbuch des Eltern- und Schulrechts an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ sind Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Schullebens zu finden. Die aktuelle Ausgabe befindet sich beim Elternbeiratsvorsitzenden und kann dort ausgeliehen werden.