zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Exkursionen und Klassenfahrten) und zum Mittagessen


Um was geht es?

Es soll jedem Kind möglich sein, an schulischen Aktivitäten wie z.B. Schullandheim, Studienfahrten, Sprachreisen oder Klassenausflügen teilzunehmen bzw. in der Mensa eine warme Mahlzeit einzunehmen. Speziell bei Familien mit geringem Einkommen können diese Aktivitäten den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sprengen. Um eine Entlastung der Familien zu erreichen, können verschiedene Arten von Zuschüssen beantragt werden.

Welche Zuschussgeber gibt es?

Für die schulischen Aktivitäten wie z.B. Klassenfahrten oder Exkursionen gibt es drei Stellen, bei denen Zuschüsse beantragt werden können.

  • Der Elternbeirat: Hier gibt es eine Elternbeiratskasse, aus der Zuschüsse finanziert werden können.
  • Der Verein der Freunde des HGG: Die Zuschüsse werden aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert.
  • Das Jobcenter oder die Kommune: Leistungsberechtigte Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder –hilfe bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, werden vom Bund unterstützt.   

Für einen Zuschuss für das Mensaessen existiert ein separater Mensafonds, der vom Elternbeirat verwaltet wird. Außerdem können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Markgröningen in Anspruch genommen werden.

Was bzw. wer wird bezuschusst?

Die Zuschüsse aus der Elternbeiratskasse sind personenbezogen und auf einen Höchstbetrag von 120 EUR pro Schüler begrenzt.
Die Zuschüsse des Vereins der Freunde können sowohl für Einzelpersonen als auch für eine gesamte Klasse beantragt werden.
Die Zuschüsse des Mensafonds sind personenbezogen und ohne Höchstbetrag.
Die Zuschüsse des Landkreises oder der Kommune sind personenbezogen, der Bedarf muss gegebenenfalls mit diversen Unterlagen nachgewiesen werden.
Allen Zuschüssen gemein ist, dass die Anonymität des Antragsstellers gewährleistet sein soll.

Wie ist der Ablauf?

Fahrten

  • Zuschuss aus der Elternbeiratskasse:
      1. Die betroffenen Eltern eines Kindes nehmen entweder mit dem Lehrer Kontakt auf, der die Reise organisiert, oder kontaktieren die Schulleitung.

      2. Die Schulleitung erläutert den Eltern die Modalitäten des Antrages, der später von den Eltern schriftlich mit Begründung zu formulieren ist.

      3. Die Schulleitung prüft und entscheidet über den Antrag.

      4. Ist ein Zuschuss möglich, nimmt die Schulleitung - unter Wahrung der Anonymität - Kontakt mit dem Elternbeirat auf.

      5. Der Zuschuss wird über die Schule mit den Gesamtkosten verrechnet. Der Name der Familie ist somit lediglich der Schulleitung bekannt.

  • Zuschuss des Vereins der Freunde des HGG:
      1. Die Eltern eines Kindes, die die Kosten nicht tragen können, wenden sich an den verantwortlichen Lehrer, der die Reise organisiert, oder direkt an die Schulleitung.

      2. Lehrer und/oder Schulleitung prüfen und entscheiden dann, ob ein Antrag auf Unterstützung an den Verein der Freunde gestellt wird, oder ob andere verfügbare Mittel dafür genutzt werden können.

      3. Im Fall eines Antrags beim Verein kommen Lehrer oder Schulleitung ohne Nennung des Schülernamens auf den Vorstand des Vereins zu.           

        Die Beschreibung des Verfahrens ist direkt der Website des Vereins der Freunde des HGG         entnommen. Detaillierte Informationen finden Sie hier .

         

Mittagessen

  • Zuschuss aus dem Mensafonds:

            Informationen zum Antragsverfahren können direkt beim Elternbeirat abgefragt werden.

  • Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

1.   Die Familie erfüllt die Voraussetzungen, d.h. erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Dies ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen und wird von der Stadtverwaltung geprüft.

2.   Das Sekretariat stellt ein Scheckheft auf den Namen des Kindes aus.

3.   Bei jedem Mittagessen legt das Kind das Scheckheft an der Kasse vor, das dort abgezeichnet wird. Das Mittagessen muss zunächst zum regulären Preis bezahlt werden.

4.   Am Monatsende wird das Scheckheft bei Landratsamt eingereicht, das den größten Teil der Kosten erstattet. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern beträgt einen Euro pro Tag.

Scheuen Sie sich nicht, die Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Den Kindern soll es möglich sein, an den gemeinsamen Veranstaltungen der Klassenverbände teilzunehmen und nicht aufgrund finanzieller Probleme von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu sein. Es ist im Interesse von uns Eltern und der Schule, dass die Kinder durch gemeinschaftsfördernde Maßnahmen in den jeweiligen Klassen zusammenwachsen und dass sich die Kinder am HGG wohl fühlen.