Unser Leitbild „HGG- gemeinsam fit fürs Leben“ verdeutlicht, ein respektvolles Miteinander als Grundlage für ein erfolgreiches Lehren und Lernen. Durch eine gemeinsame Verantwortung, offene Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern werden bestmögliche Voraussetzungen geschaffen, dass unsere Kinder in einer angenehmen Atmosphäre lernen können. Schule und Eltern unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung.

Dies geschieht auf vielfältige Weise: 

Klassenpflegschaft (Elternabend)
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler der Klasse sowie aus allen Lehrern, die dort regelmäßig unterrichten. (EB-V §6, Abs.1). 
Aufgaben der Klassenpflegschaft (Schulgesetz §56, Abs.1):
Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen den Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Elternvertreter
Sie vertreten die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden. Die Elternvertreter sind Mitglied im Elternbeirat der Schule.

Elternbeirat
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat. Dieser wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/in. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen. Der Elternbeirat vertritt alle Eltern der Schule gegenüber Schulleitung, Schulträger sowie Schulamt.
Weiterhin sind gewählte Elternbeiratsmitglieder in der Schulkonferenz vertreten.
Die Geschäftsordnung des Elternbeirats des Hans-Grüninger-Gymnasiums und die Elternbeiratsverordnung Baden-Württemberg regelt die Arbeit des Elternbeirats.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Lehrer, Eltern und Schüler vertreten sind. Die Schulkonferenz entscheidet über alle wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen an der Schule oder muss zu diesen gehört werden.
Die genauen Pflichten und Aufgaben der Schulkonferenz sind in der Schulkonferenzordnung und dem Schulgesetz Baden-Württemberg in §47 geregelt.

Gesamtelternbeirat Markgröningen
Der Gesamtelternbeirat (GEB) vertritt stellvertretend die Interessen aller Eltern der Schulen der Stadt Markgröningen. Er setzt sich aus allen Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der einzelnen Elternbeiräte aller Schulen aus Markgröningen und Vertreter des Schulträgers zusammen.
Der Gesamtelternbeirat leitet Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde.
Des Weiteren wirkt er laut §3 Abs.3 der Ferienverordnung bei der Festlegung der beweglichen Ferientage mit.

Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE)
Elternbeiratsvorsitzende und Stellvertreter/innen sind automatisch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart.
Die ARGE setzt sich mit wichtigen Themen der Schulpolitik der Gymnasien im Land  auseinander. Nähere Informationen sind auf der Homepage http://arge-stuttgart.org/ zu finden.

Runder Tisch Mensa
Um aufgetretene Probleme zu besprechen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, senden das HGG und die Realschule Markgröningen Vertreter der SMV, Lehrkräfte, Schulleitung, Elternbeirat. Diese treffen sich mit der Mensa- Leitung und einem Vertreter der Stadt Markgröningen.