Unsere achten Klassen zu Besuch im Amtsgericht Ludwigsburg
Angebunden an die Unterrichtseinheit zur Rechtsordnung begaben sich Ende November und Anfang Dezember die drei achten Klassen im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts auf Exkursion ins Amtsgericht Ludwigsburg, um die Funktionsweise unseres Rechtssystems in der Praxis zu erleben. Sie kamen dabei in den Genuss ganz unterschiedlicher Verhandlungen.

Die Klasse 8a machte den Anfang. In der von ihr besuchten Verhandlung ging es um Urkundenfälschung. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich im Ausland einen gefälschten Führerschein beschafft zu haben. Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme und mit deutlich geäußerten Zweifeln der Richterin wurde das Verfahren letztendlich eingestellt – es war nicht sicher zu sagen, ob bzw. inwiefern der Angeklagte mit dem gefälschten Ausweis etwas zu tun hatte. „In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten“ – diesen Grundsatz des Strafrechts erlebte die Klasse 8a in der praktischen Anwendung. Im Anschluss durfte die 8a mit ihren Begleitlehrerinnen Frau Whittet und Frau Seyfried noch ins gegenüberliegende Strafvollzugsmuseum gehen. Dort bekamen die Schülerinnen und Schüler eine Führung von Museumsurgestein Herrn Dr. Viehöfer. Er gab Einblicke in das Leben im Gefängnis früher und heute, zeigte Foltergeräte, Speisepläne und mal legale, mal illegale Arbeitsergebnisse von Gefängnisinsassen – vom Segelboot aus Streichhölzern über Taschen mit eingenähten Botschaften bis hin zu provisorischen Kochplatten.

Die längste und thematisch vielleicht aufregendste Verhandlung erlebte die Klasse 8b gemeinsam mit Frau Ruhland und Frau Seyfried. Dem aus dem Gefängnis und in Handschellen gebrachten Angeklagten wurde zu Last gelegt, ein 10-jähriges Mädchen im Bus belästigt zu haben. Die Verhandlung drehte sich jedoch weniger um die Frage, ob der Tatbestand der Nötigung festzustellen ist – daran bestanden für die Richterin keine Zweifel – , sondern vielmehr um die Frage, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Das Urteil sorgte in der Klasse durchaus für Gesprächsstoff: Dem Angeklagten wurde eine paranoide Schizophrenie und damit Schuldunfähigkeit diagnostiziert – er wurde in der Folge freigesprochen und freigelassen. Die Richterin erkannte den Gesprächsbedarf der Klasse und nahm sich in der Pause sowie nach dem Ende der Verhandlung Zeit, um Fragen aus der Klasse zu beantworten und deutlich zu machen, warum in einem Rechtsstaat niemand bestraft werden kann, der schuldunfähig ist – und dass man auch niemanden wegsperren kann, nur weil man befürchtet, er könnte erneut und vielleicht schwerwiegender straffällig werden.
Die von der Klasse 8c besuchte Verhandlung begann vielversprechend, endete aber überraschend schnell. Zunächst wurde im Gerichtssaal ein Video von der Tatnacht gezeigt, in dem man sah, wie der Angeklagte in einer Bar den Geschädigten attackierte. Gefährliche Körperverletzung – so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der erste Zeuge war der Geschädigte selbst, der in der Befragung äußerte, dass es nicht in seinem Interesse sei, dass der Angeklagte bestraft werde. So endete das Verfahren sehr schnell in einem Täter-Opfer-Ausgleich, ohne dass weitere Zeugen gehört wurden. Die Richterin ließ die Klasse 8c darüber bestimmen, wohin das vom Angeklagten zu zahlende Geld fließen soll – die Klasse einigte sich schnell auf die Habila in Markgröningen. Nachdem der Gerichtssaal leer war, durften die Schülerinnen und Schüler der Richterin Fragen stellen. Da an diesem Tag keine weiteren Verhandlungen im Amtsgericht stattfanden, die man anschließend hätte besuchen können, erweiterten die Begleitlehrerinnen Frau Pranic und Frau Seyfried die Exkursion spontan noch auf den Ludwigsburger Weihnachtsmarkt.